Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Eutin
Am Amtsgericht Eutin sind 4 Zwangsversteigerungstermine bekannt gemacht (Stand 3. Oktober 2026). Die Termine stammen aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte; verbindlich ist stets die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.
Aktuelle Termine am Amtsgericht Eutin
- 2-Zimmer-Wohnung27. Oktober 20262-Zimmer-Wohnung in Scharbeutz23683 ScharbeutzAmtsgericht Eutin340.000 €
- Einfamilienhaus17. November 2026Einfamilienhaus in Kasseedorf23717 KasseedorfAmtsgericht Eutin284.000 €
- Einfamilienwohnhaus mit 2 Wintergärten und Fertiggarage17. November 2026Einfamilienwohnhaus mit 2 Wintergärten und Fertiggarage in Scharbeutz23684 ScharbeutzAmtsgericht Eutin430.000 €
- Wohnhaus mit Einliegerwohnung und weiteres Wohnhaus8. Dezember 2026Wohnhaus mit Einliegerwohnung und weiteres Wohnhaus in Scharbeutz23684 ScharbeutzAmtsgericht Eutin169.000 €
Häufige Fragen: Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Eutin
Antworten aus den aktuell bekannt gemachten Terminen (Stand 3. Oktober 2026). Keine Rechtsberatung.
Wie viele Zwangsversteigerungen gibt es am Amtsgericht Eutin?
Stand 3. Oktober 2026 sind am Amtsgericht Eutin 4 Versteigerungstermine bekannt gemacht, die noch nicht stattgefunden haben und nicht aufgehoben sind.
Wann ist der nächste Versteigerungstermin am Amtsgericht Eutin?
Der nächste Termin ist am 27. Oktober 2026 um 09:00: 2-Zimmer-Wohnung in Scharbeutz, Amtsgericht Eutin.
Welche Amtsgerichte sind am Amtsgericht Eutin zuständig?
Die aktuellen Termine laufen bei dem Amtsgericht Eutin. Zuständig ist jeweils das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
Wie hoch sind die Verkehrswerte am Amtsgericht Eutin?
Der Median der Verkehrswerte liegt bei 312.000 € (4 Termine mit Wertangabe, Stand 3. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der vom Gericht festgesetzte Marktwert, kein Mindestgebot.
Woher stammen die Termine?
Aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte. Das Bundesversteigerungsportal ist ein privates Rechercheportal, keine Behörde; verbindlich ist ausschließlich die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.